News

2019 – Steuer Tip: Betreungskosten absetzen

Zwei Drittel der Kosten, die für die Betreuung Eurer Kinder anfallen, könnt Ihr als Sonderausgaben geltend machen und von der Steuer absetzen. Pro Kind könnt Ihr höchstens 4.000 Euro im Jahr abziehen. Die Voraussetzungen dafür sind:

  • Das Kind muss in Eurem Haushalt leben. Seid Ihr getrennt oder geschieden, ist entscheidend, wo das Kind gemeldet ist.
  • Für das Kind muss Kindergeld oder ein Freibetrag für Kinder zustehen.
  • Betreuungskosten für das Kind, die im laufenden Jahr anfallen, können auch als Freibetrag im Lohnsteuerabzugsverfahren geltend gemacht werden. Dadurch erhöht sich das Nettogehalt.

Nicht berücksichtigt werden beim Finanzamt Aufwendungen für:

  • den Musikunterricht
  • die Verpflegung des Kindes

Beides ist bei dem Nachweis für Euch auch nicht ausgewiesen. Falls noch weitere Fragen vorhanden sind fragt bitte einen Experten. Ich hoffe ich habe dem einen oder anderen einen wertvollen Hinweis geben können.

Viele liebe Grüße und ein schönes „Kita-Jahr“ wünscht Euch Bernd

PS.: Die Kinderbetreuungskosten tragt Ihr in Eure Einkommensteuererklärung in der Anlage Kind auf Seite 3 in die Zeilen 67 bis 73 ein (bezogen auf das 2016 Formular).

 

2015: Das Außengelände

wurde zum 2 jährigen Bestehen  der Kita neu gestaltet. Wir sagen vielen Dank der Fa. Biotop!

Zum Vergrößern die Bilder einfach anklicken.

2 Eckpfosten sind gesetzt   P1020665 P1020677   P1020679 P1020684    P1020692